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Ihr Strom- und Gas-Zählerstand
Bitte teilen Sie uns Ihre Zählerstände mit:
wenn Sie den Wohnort wechseln (Umzug),
jemand in Ihren Haushalt ein- bzw. auszieht,
spätestens bis zum 31.12. eines Jahres, um die Jahresverbrauchsabrechnung erstellen zu können.
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