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Staatliche Entlastungspakete

Der am 29. September 2022 durch die Bundesregierung vorgestellte wirtschaftliche Abwehrschirm der Bundesregierung gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges soll den drastisch gestiegenen Energiekosten in Deutschland entgegenwirken. Im Fokus des Plans steht die Einführung einer Energiepreisbremse. Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen. Proefa wird dies in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend berücksichtigen. Bereits Anfang September hat die Bundesregierung ein 65 Milliarden Euro umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht, das kurzfristige Hilfen wie Einmalzahlungen an Rentner und Studierende, eine Strompreisbremse, eine Übergewinnsteuer bei Energiefirmen und weitere Steuerentlastungen beinhaltet.

Hinweis

Sämtliche Erleichterungen, die sich aus diesen Entlastungsmaßnahmen in Bezug auf Ihre Leistungen bei Proefa ergeben, geben wir selbstverständlich an Sie weiter.

Wichtige Fragen zur Energie- und Strompreisbremse

Die von der Bundesregierung angekündigte Gaspreisbremse sieht folgende Preisdeckelung vor: Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde/brutto begrenzt. Für Wärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde/brutto. Für die verbleibenden 20 Prozent Ihres Verbrauchs zahlen Sie Ihren vertraglich vorgesehenen Preis pro Kilowattstunde/brutto. Die Gaspreisbremse tritt zum 1. März ggf. rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Große, industrielle Verbraucher sollen bereits ab Januar von der Gaspreisbremse profitieren. Es soll ein Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde/netto für Gas bzw. 7,5 Cent für Wärmekunden für 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge (zugrunde liegt der Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022) gelten. Proefa trifft bereits jetzt alle hierzu notwendigen Vorbereitungen. Für proefa-Kunden besteht kein gesonderter Handlungsbedarf. Ab Januar 2023 soll der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde/brutto für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs begrenzt. Aktuell diskutieren der Gesetzgeber und die Energiewirtschaft noch über mögliche Alternativen, da für die Umsetzung der Strompreisbremse bis Januar 2023 wenig Zeit zur Verfügung steht. Größere Unternehmen mit hohem Stromverbrauch sollen 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge zu einem garantierten Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde/netto beziehen können (zzgl. Steuern, Abgaben & Umlagen). Unabhängig von den geplanten Entlastungsmaßnahmen ist es nach wie vor sinnvoll Energie zu sparen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Weniger Energie zu verbrauchen bedeutet, dass geringere Kosten entstehen, insbesondere, weil Strom- & Gaspreise insgesamt trotz gesetzlicher Preisbremsen steigen. Es hilft dabei den Preisdruck auf Energie zu verringern und die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren. Zusätzlich leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz, wenn Sie Ihren persönlichen Energieverbrauch niedrig halten. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht für Kunden von proefa kein Handlungsbedarf, um Entlastungen durch die beschriebenen Maßnahmen zu erhalten, proefa gibt diese automatisch an Sie weiter. Es ist natürlich weiterhin sinnvoll einen bewussten Umgang mit Energie zu pflegen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen regelmäßig Ihren Abschlag zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, um hohen Nachzahlungsforderungen entgegenzuwirken. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich auch ein Preisvergleich lohnen kann. Selbstverständlich gibt proefa sämtliche Änderungen, die sich bspw. aus dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage, Preisbremsen oder Mehrwertsteuersenkungen ergeben, an Sie weiter. Proefa arbeitet mit Hochdruck daran, daraus resultierende Anpassungen umzusetzen. Sollten sich im Laufe dieses Prozesses noch Änderungen an der Umsetzung einzelner Entlastungsmaßnahmen ergeben oder als notwendig erweisen, aktualisieren wir diese Seite entsprechend.
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