Wichtige Neuerung durch den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Stromanbieters.
Netzbetreiber müssen Rückmeldungen zum Wechselprozess künftig innerhalb eines Kalendertages geben. Davon betroffen sind Stromlieferverträge. Erdgas-, Wasser- und Fernwärmelieferverträge bleiben davon unberührt. Für die Verbraucher:innen ergeben sich dadurch folgende Vorteile:
1. Mehr Flexibilität: Sie können schneller den Energieanbieter wechseln.
2. Direkte Umsetzung: Der Wechselprozess wird deutlich beschleunigt, was Ihnen eine zügige Versorgung durch den neuen Anbieter ermöglicht.
3. Höhere Sicherheit: Durch die Vorabanfrage der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) werden Zuordnungsfehler vermieden und unerwünschte Vertragsabschlüsse erschwert.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Themen Umzug und Lieferantenwechsel finden Sie unter „Energie".